Ferienwohnung Pfeiffer - Header

AGB


**Allgemeine Vertragsbedingungen / Stornobedingungen**

1. **Mietverhältnis**
Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und die angemeldete Personenzahl gemäß der zugesagten Bestätigung im Mietvertrag.

2. **Gastaufnahmevertrag**
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises fristgerecht geleistet wird. Für die Bestätigung der Annahme des Gastaufnahmevertrages ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

3. **Schlüsselübergabe**
Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos am Anreisetag ab 16.00 Uhr oder nach Absprache. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrecht gehalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Am Abreisetag kann die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr genutzt werden.

4. **Haftung für Schlüssel**
Für beschädigte, verloren gegangene und nicht ordnungsgemäß in der Wohnung hinterlassene Schlüssel haftet der Mieter.

5. **Pflichten des Mieters bei Abreise**
Beim Verlassen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, die Mülleimer zu leeren, Glas und Flaschen oder ähnliches zu entsorgen, benutzte Küchengeräte, Kamin und Grill gereinigt und das Geschirr gewaschen in die Schränke zu sortieren, alle Fenster zu schließen und die Wohnung in einem geordneten, besenreinen Zustand zu übergeben.

6. **Fremd- oder Weitervermietung**
Eine Fremd- oder Weitervermietung der Wohnung wird hiermit untersagt. Eine Überschreitung der angemeldeten Personenzahl ist nur mit Zustimmung der Vermieter erlaubt und muss vor Reiseantritt abgestimmt werden.

7. **Schäden und Fehlbestände**
Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und Mobiliar sind durch den Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen und werden direkt mit der Kaution verrechnet. Bei schweren Zerstörungen bis hin zur Unbewohnbarkeit des Mietobjektes, die nicht bis zur Anreise nachfolgender Gäste behoben werden können, übernimmt der für die Schäden verantwortliche Mieter zudem die Kosten für den Nutzungsausfall und die Rückerstattung des Reisepreises für nachfolgende Urlaubsgäste im betreffenden Mietobjekt.

8. **Beanstandungen**
Wird das Mietobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen oder treten Umstände ein, die die Vermieter zu verantworten haben, muss der Mieter die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Tag nach seiner Anreise bei den Vermietern anzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Vermieter haften im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht für die ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung des Mietobjektes. Sie haften nicht für eventuelle Auswirkungen von Straßenbauarbeiten und extremen Wetterbedingungen.

9. **Stornierungsbedingungen**
- Stornierungen bis 32 Tage vor Anreise sind kostenfrei.
- Stornierungen ab dem 31. Tag vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages werden fällig, sofern die Wohnung nicht neu vermietet werden kann.
- Stornierungen bis zum 7. Tag vor Anreise: 90% des Gesamtbetrages werden fällig, sofern die Wohnung nicht neu vermietet werden kann.
- Bei Stornierungen wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig, die von dem erstattungsfähigen Betrag abgezogen wird.

9. **Rauchen im Mietobjekt**
Das Rauchen im Mietobjekt ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter in jedem Fall die Kosten für die fachgerechte Beseitigung von Geruch und weiteren Schäden.

10. **Haustiere**
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gegen gestattet.

11. **Änderungen von Leistungen und Preisen**
Änderungen von Leistungen und Preisen gegenüber den Angaben in den Prospekten sind durch die Vermieter jederzeit möglich. Die derzeit aktuellen Preise finden Sie auf unserer Homepage: ferienwohung-pfeiffer.de Diese Preise sind bindend.

12. **Gerichtsstand**
Als Gerichtsstand wird Norden vereinbart.

13. **Salvatorische Klausel**
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Rechtswirksame Erklärungen können nur von Aline Pfeiffer und Oliver Prigge abgegeben werden.